Rechtsprechung
   VG Hamburg, 26.11.2014 - 9 K 393/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,74378
VG Hamburg, 26.11.2014 - 9 K 393/11 (https://dejure.org/2014,74378)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2014 - 9 K 393/11 (https://dejure.org/2014,74378)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2014 - 9 K 393/11 (https://dejure.org/2014,74378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,74378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VG Hamburg, 18.03.2015 - 9 K 1021/13

    Denkmalschutz - Klage gegen Unterschutzstellungsbescheid

    Trotz dieser insbesondere in § 4 DSchG verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe genügt das Denkmalschutzgesetz 2013 auch den aus dem Rechtsstaatprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anforderungen an die Bestimmtheit des Gesetzes, wie die entscheidende Kammer und die Kammer 7 des Verwaltungsgerichts bereits in anderen denkmalrechtlichen Verfahren entschieden haben (VG Hamburg, Urt. v. 21.5.2014, 7 K 278/12, juris, Rn. 44-48; Urt. v. 26.11.2014, 9 K 2985/11, S. 16 f. n.v.; Urt. v. 26.11.2014, 9 K 393/11, n.v.).

    Schließlich haben die Verfügungsberechtigten die Möglichkeit, die Denkmaleigenschaft ihrer baulichen Anlage im Wege einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 1. Var VwGO durch das Verwaltungsgericht prüfen zu lassen (vgl. hierzu im Folgenden unter III. sowie die Gesetzesbegründung, Bü-Drs. 20/5703, S. 15; aus der Rechtsprechung: OVG Lüneburg, Urt. v. 15.7.2014, 1 LB 133/13, juris, Rn. 26; OVG Magdeburg, Urt. v. 14.10.2004, 2 L 454/00, juris, Rn. 25; VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2015, 3 A 87/14, juris, Rn. 51; VG Hamburg, Urt. v. 12.5.2014, 7 K 278/12, juris Rn. 36-39; Urt. v. 26.11.2014, 9 K 393/11, n.v.; VG Greifswald, Urt. v. 26. Mai 2005, 1 A 469/97, juris, Rn. 62).

    Die Eigenschaft eines Gebäudes, nicht und auch nicht teilweise dem Denkmalschutz zu unterliegen, stellt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 1. Var. VwGO dar, wie die Kammern des Verwaltungsgerichts bereits in anderen denkmalrechtlichen Verfahren entschieden haben (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 12.5.2014, 7 K 278/12, juris, Rn 36-39; Urt. v. 26.11.2014, 9 K 393/11, n.v.; zur Statthaftigkeit der Feststellungsklage im denkmalrechtlichen System der normativen Unterschutzstellung in anderen Bundesländern: OVG Lüneburg, Urt. v. 15.7.2014, 1 LB 133/13, juris, Rn. 26; OVG Magdeburg, Urt. v. 14.10.2004, 2 L 454/00, juris, Rn. 25; VG Greifswald, Urt. v. 26. Mai 2005, 1 A 469/97, juris, Rn. 62).

  • VG Hamburg, 21.07.2015 - 9 K 2909/11

    Denkmalschutz; geschichtliche Bedeutung; Traditionalismus; örtlicher Bezugsrahmen

    Die Klage ist als Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 1. Alternative VwGO zulässig (vgl. hierzu und zum Folgenden: VG Hamburg, Urt. v. 12.5.2014, 7 K 278/12, juris, Rn. 36 ff.; Urt. v. 26.11.2014, 9 K 393/11, n.v.; Urt. v. 18.3.2015, 9 K 1021/13, bisher n.v.).
  • OVG Hamburg, 17.02.2020 - 3 So 12/19

    Denkmalrechtliche Streitigkeit; prozessuale Notlage; Erforderlichkeit der

    In der Klageerwiderung wiederholte die Beklagte - wie auch der Gutachter in seiner Stellungnahme feststellt (S. 1 d. Stellungnahme, Bl. 186 d. Gerichtsakte 9 K 393/11) - im Wesentlichen das Gutachten der Oberkustodin vom 3. März 2010 und machte sachverhaltsergänzende Angaben zur Vorgeschichte der Kirche "Z...", zu den Veränderungen der Bausubstanz sowie zum alten Gemeindehaus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht